Peter Ries fordert Rollstuhlgaragen für mobilitätseingeschränkte Mieter
Garath: 08-2019 Mobilitätseingeschränkte Mieterinnen und Mieter, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, klagen zunehmend über fehlende Ab- und Unterstellmöglichkeiten für ihre mobilen Fortbewegungshilfen wie beispielsweise E-Rollstühle, Rollatoren oder Tri-mobile (Behinderten Dreiräder) in den Wohnquartieren.
Für den Bezirkspolitiker Peter Ries ist dies ein Grund, sich mit diesem Thema politisch auseinanderzusetzen und eine Anfrage in seinem Ausschuss für Wohnungswesen zu stellen. Hiernach bitte der Garather um eine Stellungnahme der Düsseldorfer Wohnungsunternehmen. Ries fragt zum Beispiel, ob sich die Wohnungsunternehmen bereit erklären würden, so genannte Kleingaragen „Rollstuhlgaragen“ in den Außenbereichen ihrer Mietobjekte für Rollatoren, E-Rollstühle oder Tri-mobile aufzustellen, die sie ggf. auch vermieten könnten und welche Voraussetzungen für die Bereitstellung erfüllt sein müssten. Auch welchen Einfluss die Stadt Düsseldorf im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Barrierereduktion nehmen kann, ist Teil seiner Anfrage.
Seit 1998 ist das Land Nordrhein Westfalen von der ausdrücklichen Zweckbindung von Wohnraum für Ältere abgewichen und hat als Standard die Barrierefreiheit in allen Wohnungen vorgeschrieben. Dabei bezieht sie sich nicht lediglich auf die privaten Wohnräume, sondern auch auf das unmittelbare Wohnumfeld. Die sogenannten „Rollstuhlgaragen“ gehören laut Ries zu einer barrierefreien Gestaltung von Wohnraum und seien unerlässlich, wenn es um gutes Wohnen im Alter geht.
„Darum wäre die Bereitstellung von sogenannten „Rollstuhlgaragen“ und „Rollator-Boxen“ in denen man zum Beispiel schwere E-Rollstühle komfortabel unterstellen und laden könnte, eine große lebensqualitätssteigernde Bereicherung und ein Schritt weiter zum Abbau von Barrieren“, so Ries.
Einige wenige Wohnungsunternehmen in NRW haben bereits „Rollstuhlgaragen“ - die auf dem Markt in verschiedenen Varianten angeboten werden - in ihren Wohnquartieren aufgestellt und ihren Mieterinnen und Mietern mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen übergeben. Darunter auch beleuchtete „Rollstuhl/Scootergaragen“. Sie sind rund zwei Quadratmeter groß und bieten sogar die Möglichkeit, einen E-Rollstuhl aufzuladen. Die monatlichen Mieten, die von einigen Krankenkassen/ Pflegekassen übernommen werden, betragen je nach Ausführung etwa 8,00 bis 25 Euro. Je nach Größe können diese „Kleingaragen“ auch Kinderwagen, E-Bikes und Behinderten-Dreiräder (Tri-mobile) oder Familienfahrräder untergebracht werden.
Fluchtwege zugestellt
Die meisten Wohnquartiere und Wohnungen wurden in den 50-60 er Jahren errichtet. „Diese Wohnungen sind jedoch für heutige Familienverhältnisse oft zu klein und die Fahrradkeller wegen der Treppen und den heute schweren E-Rollstühlen für behinderte Menschen unerreichbar. Daher findet man heute in vielen Treppenhäusern und vor den Hauseingängen dieser Quartiere vermehrt abgestellte Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren. Es werden immer mehr. Sie blockieren die oft sehr zu engen Treppenhäuser und Fluchtwege und bieten für Nachmieter und Besucher keinen reizvollen Anblick. Das nützt auch ein Verbot - Fluchtwege und Treppenhäuser mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen zu blockieren – nichts mehr; häufig, weil eben kein anderer Platz vorhanden ist“, weiß der 63-jährige, der auch Mitglied im Behindertenbeirat und Seniorenrat ist.
Ries klagt auch darüber, dass viele Aufzüge in den Gebäuden keine Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen transportieren könnten, weil diese viel zu eng bemessen sind. Im Ergebnis würden sie dann vor den ebenfalls zu engen Hauseingangsbereichen abgestellt, wo sie den Wettereinflüssen ausgesetzt sind, beschädigt oder gestohlen werden. Auch seien Krankentransporte mit den meisten Aufzügen weder in sitzender - noch bei liegender Patientenlagerung möglich, sodass die Feuerwehr - wie es beispielsweise in einem Mietobjekt der RWB in Garath wiederholt geschehen sei – „eine Patientin mit der Leiter (zur Freude aller Gaffer) aus dem Küchenfenster abtransportieren musste.
Der Kommunalpolitiker fordert auch hier - insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung - mehr „Barrierefreiheit“ in Neubauten und mehr „Barrierearmut“ im bereits vorhandenen Wohnungsbestand - zugunsten mobilitätseingeschränkter Menschen und junger Familien bereits bei der Planung und im Genehmigungsverfahren in den Vordergrund zu stellen.
Kleingaragen bieten Vorteile für Vermieter und Mieter
Bezirksvertreter und Seniorenrat Peter Ries: "Durch das Beheben von bestehenden Hindernissen können Vermieter dazu beitragen, dass Mieter mit einem besonderen Handicap in ihrer gewohnten Umgebung lange verbleiben. Eine wesentliche Rolle nehmen dabei die für Peter Ries „immer noch stiefmütterlich behandelten Anpassungsmaßnahmen im Wohnumfeld ein“. Dazu zähle auch Rollstuhlgaragen. In den meisten Wohnquartieren seien die Außenanlagen großzügig bemessen und böten daher auch ausreichend Raum für Kleingaragen. Diese könnten als attraktive Gestaltungselemente im Außenbereich eingepasst werden und dadurch das Erscheinungsbild eines Wohnquartiers aufwerten.
Die Mieter könnten die Boxen anmieten und ihren Rollstuhl, Rollator oder das Fahrrad in Nähe des Hauseingangs ebenerdig einschließen. Viele der Senioren bleiben so in der Stadt mobil, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Die Kleingaragen in den Außenbereichen sind also auch eine probate Lösung, wenn der einzige Abstellplatz nur über Treppenstufen in den Keller verfügbar ist. Die Vorteile lägen auf der Hand: Es stehen keine Rollstühle, E-Bikes oder Kinderwagen vor den Hauseingängen und in den Treppenhäusern. Auch für junge Familien mit den neuen „Großfahrrädern“, Kinderwagen u.d.g. sind diese Kleingaragen äußerst sinnvoll. Die Investitionskosten amortisieren sich durch die Mieteinnahmen in relativ kurzer Zeit“, ist sich Ries sicher.